Die Beschwerdefrist gegen prozessleitende Verfügungen beträgt zehn Tage, da das Gesetz nichts anderes bestimmt (Art. 321 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerdeführer sind im Verfahren LGZ 23 10 anwaltlich vertreten. Die angefochtene Verfügung wurde dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführer am 17. Mai 2024 zugestellt (Sendungsverfolgung 98.40.371268.00021980). Die zehntägige Beschwerdefrist begann somit am 18. Mai 2024 zu laufen und endete am 27. Mai 2024 (vergleiche Art. 142 ZPO). Die am 29. Mai 2024 persönlich überbrachte Beschwerde erfolgte somit verspätet. Auf die Beschwerde ist deshalb nicht einzutreten.