D. Mit Eingabe vom 11. Juni 2024 stellten die Beschwerdeführer unter anderem ein Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerde (act. 2.2). E. Mit Eingabe vom 12. Juni 2024 reichte das Landgericht Uri (nachfolgend: Vorinstanz) die Verfahrensakten betreffend den Augenschein vom 14. Juni 2024 ein. Auf die Einholung einer Stellungnahme zum Gesuch um aufschiebende Wirkung wurde mit Blick auf den Verfahrensausgang verzichtet. Erwägungen: