Seite 19 von 20 6. Es wird festgestellt, dass für die Entschädigung des erstinstanzlichen Verfahrens am 22. November 2023 bereits eine Akontozahlung in der Höhe von CHF 3’750.00 an Rechtsanwalt MLaw Flavio Gisler erfolgt ist. 7. Der Berufungskläger hat der Berufungsbeklagten für das Rechtsmittelverfahren eine Parteientschädigung von CHF 7’796.40 zu entrichten. 8. Mitteilung - Parteien - Landgericht Uri Altdorf, 18. Dezember 2024 OBERGERICHT DES KANTONS URI Zivilrechtliche Abteilung