CHF 2’500.00 Entscheidgebühr werden dem Berufungskläger zur Bezahlung auferlegt und mit dem von ihm geleisteten Gerichtskostenvorschuss von CHF 2’500.00 verrechnet. 5. Es wird festgestellt, dass für die Entschädigung des erstinstanzlichen Verfahrens am 22. November 2023 bereits eine Akontozahlung in der Höhe von CHF 3’750.00 an die Kanzlei Bilger Mattli Bomatter AG (damaliger Rechtsvertreter Rechtsanwalt MLaw Zacharias Ziegler) erfolgt ist.