ab Rechtskraft Scheidungsurteil Nettolohn Berufungskläger CHF 8’100.00 IV-Rente Berufungsbeklagte CHF 1’969.00 Existenzminimum Berufungskläger CHF 4’900.00 Existenzminimum Berufungsbeklagte CHF 3’450.00 Soweit weitergehend wird die Berufung abgewiesen und der Entscheid des Landgerichts Uri vom 21. November 2019 bestätigt. 3. Die Kosten- und Entschädigungsfolgen des erstinstanzlichen Entscheides werden bestätigt. 4. Die Gerichtskosten für das Rechtsmittelverfahren, bestimmt auf: