2. A.____ wird verpflichtet, B.____ monatliche, je auf den Ersten des Monats vorauszahlbare und ab Verfall mit 5 Prozent verzinsliche Unterhaltsbeiträge wie folgt zu bezahlen: CHF 2’325.00 ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zum Erreichen seines ordentlichen AHV-Rücktrittsalters 3. Das Gericht geht von folgenden finanziellen Verhältnissen der Parteien aus (gerundet):