4.2 Das Bundesgericht hat in seiner jüngsten Rechtsprechung im Bereich des nachehelichen Unterhalts schweizweit verbindlich die sogenannte zweistufig-konkrete Methode als anwendbare Berechnungsmethode festgelegt. Abweichungen solle es nur geben, wenn eine Situation vorliege, bei welcher diese Methode schlicht keinen Sinn mache, wie dies insbesondere bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen der Fall sein könne (BGer 5A_891/2018 vom 02.02.2021 E. 4).