Sodann hat sie sich nach der Geburt der Kinder der Kinderbetreuung und Haushaltsführung gewidmet und nebenbei teilweise als Tagesmutter gearbeitet, was der Berufungskläger unbestrittenermassen geduldet hat. Ihre wirtschaftliche Abhängigkeit im Laufe der ehelichen Beziehung und insbesondere seit Eheschluss hat sich in eine bestimmte Richtung entwickelt und dabei auf die wirtschaftliche Unterstützung des Berufungsklägers aufgebaut. Diese wirtschaftliche Konstellation ist zwingend direkte Folge der Ehe an sich und gründet auf dem Vertrauen in den Fortbestand der Ehe.