Als das jüngste Kind zwei Jahre alt war, hat sie jedoch begonnen, als Tagesmutter zu arbeiten, und hat im Jahr 2013 den Kurs „Tagesmutter plus“ abgeschlossen. Nach der Trennung vom Berufungskläger hat die Berufungsbeklagte zudem den Pflegekurs des Schweizerische Roten Kreuzes (SRK) (E. 8.5 und 10.1.1) absolviert. Wie der Berufungskläger selbst ausführt, habe die Berufungsbeklagte nach der Anlehre nur kurz als Verkäuferin gearbeitet (act. 2.16 S. 2). Sodann hat sie sich nach der Geburt der Kinder der Kinderbetreuung und Haushaltsführung gewidmet und nebenbei teilweise als Tagesmutter gearbeitet, was der Berufungskläger unbestrittenermassen geduldet hat.