Diese Rollenverteilung wurde unbestritten im Rahmen eines gemeinsamen Lebensplans gelebt. Zum Zeitpunkt der gerichtlichen Trennung stand die Berufungsbeklagte kurz vor ihrem 44. Geburtstag, aktuell ist sie 53 Jahre alt. Gemäss den im Berufungsverfahren unbestritten gebliebenen Feststellungen der Vorinstanz hat die Berufungsbeklagte vor der Heirat eine Anlehre als Verkäuferin gemacht und nur kurz in diesem Beruf gearbeitet. Nach der Geburt der gemeinsamen Kinder ist sie keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen. Als das jüngste Kind zwei Jahre alt war, hat sie jedoch begonnen, als Tagesmutter zu arbeiten, und hat im Jahr 2013 den Kurs „Tagesmutter plus“ abgeschlossen.