Daraus kann nicht automatisch geschlossen werden, dass im umgekehrten Fall – wenn das definitive Scheitern der Ehe feststeht und die gesundheitliche Beeinträchtigung erst danach eintritt – die eheliche Solidarität nicht mehr gilt. Das Bundesgericht hat in zahlreichen jüngeren Entscheiden vielmehr klargestellt, dass der Zeitpunkt, zu dem eine gesundheitliche Beeinträchtigung während einer lebensprägenden Ehe eintritt, keine Rolle spielt. Entscheidend ist allein, dass die Ehe lebensprägend war und die Beeinträchtigung während dieser Zeit eingetreten ist. Dieser Rechtsprechung ist zu folgen. Es kann daher offengelassen werden, wann genau die gesundheitliche