5A_384/2008 vom 21.10.2008 E. 5.2.2). Das Bundesgericht erinnerte im Urteil 5A_215/2018 vom 1. November 2018 daran, dass die Eheleute aufgrund des Solidaritätsgedankens nicht nur gegenseitig die Verantwortung für die Auswirkungen tragen, welche die Aufgabenteilung während der Ehe auf die Erwerbsfähigkeit eines Ehegatten haben kann, sondern auch für die anderen Gründe, die einen Ehegatten daran hindern, seinen Unterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten.