Seite 9 von 20 für neun Monate ab Rechtskraft des Scheidungsurteils einen monatlichen nachehelichen Unterhaltsbeitrag von CHF 2’500.00 und ab dem zehnten Monat nach Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zum Erreichen seines ordentlichen AHV-Rücktrittsalters von CHF 2’325.00 zu bezahlen. Sie ging davon aus, dass es der Berufungsbeklagten aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer gesundheitlichen Situation in einer ersten Phase nicht zumutbar sei, ein eigenes Einkommen zu erzielen. Danach sei ihr zumutbar, bei einem Arbeitspensum von 50 Prozent ein Nettoeinkommen von CHF 2’000.00 pro Monat zu verdienen.