X. Am 2. Februar 2023 verzichtete die Berufungsbeklagte auf eine Stellungnahme und reichte die Kostennote ihres Rechtsvertreters ein (act. 3.11). Y. Mit Eingabe vom 13. März 2023 reichte der Berufungskläger innert drei Mal erstreckter Frist letztmals eine Stellungnahme ein (act. 2.21). Z. Der Rechtsvertreter der Berufungsbeklagten beantragte mit Schreiben vom 17. Oktober 2023 für den ehemaligen Rechtsvertreter Rechtsanwalt Zacharias Ziegler (Bilger Bomatter Gisler AG) sowie für seinen aktuellen Rechtsvertreter Rechtsanwalt Flavio Gisler gestützt auf Ziff. 10.1 und 10.2 des Urteils des Landgerichts eine Akontozahlung von je CHF 3’750.00 (act. 3.12).