U. Am 6. Dezember 2022 teilte die Rechtsvertreterin des Berufungsklägers mit, dass sie infolge Pensionierung das Mandat niederlegen müsse. Der Berufungskläger werde neu durch Herrn Rechtsanwalt Christian Bignasca vertreten. Zudem reichte sie die Kostennote zu den Akten (act. 2.17). V. Mit Eingabe vom 11. Januar 2023 nahm die Berufungsbeklagte innert erstreckter Frist Stellung zur berufungsklägerischen Eingabe vom 27. Oktober 2022 (act. 3.10). W. Mit Verfügung vom 12. Januar 2023 erklärte die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als geschlossen und räumte beiden Parteien die Möglichkeit ein, sich innert 20 Tagen zu allen Eingaben und Aktenstücken zu äussern (act. 1.30).