N. Mit Eingabe vom 31. Mai 2021 schloss die Berufungsbeklagte auf Abweisung sämtlicher Anträge des Berufungsklägers (act. 3.6). O. Am 8. Juni 2021 ordnete die Verfahrensleitung die Sistierung des Berufungsverfahrens bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Entscheides betreffend die IV-Rente an und ersuchte die Berufungsbeklagte um umgehende Zustellung eines diesbezüglichen Entscheides, sobald dieser vorliegt (act. 1.18). P. Mit Eingabe vom 12. Mai 2022 reichte die Berufungsbeklagte die rechtskräftige Verfügung über die Rentenleistung der IV vom 31. Mai 2021 zu den Akten und ersuchte um Aufhebung der Sistierung (act. 3.7).