leistung des Beklagten) vom Konto des Beklagten (AHV-Nr. ____, Referenz ____) auf das Freizügigkeitskonto der Klägerin (AHV-Nr. ____) bei der Freizügigkeitsstiftung ____, zu überweisen. 7. Weitergehende Anträge der Parteien werden abgewiesen, sofern überhaupt darauf eingetreten werden kann. 8. Die Gerichtskosten werden für die familienrechtlichen Verfahren pauschal auf CHF 4'000.-- (exkl. Kosten für die Begründung) festgesetzt und den Parteien je hälftig auferlegt. Im Rahmen der, der Klägerin gewährten unentgeltlichen Rechtspflege gehen die hälftigen Kosten zulasten des Staates. 9. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.