Die Anpassung der Basis-Unterhaltsbeiträge an die Indexveränderung erfolgt jeweils auf den 1. Januar eines jeden Kalenderjahres, erstmals per 1. Januar 2021, ausgehend vom jeweiligen Indexstand per Ende November des Vorjahres, und zwar nach folgender Formel: Seite 2 von 20 Neuer Unterhaltsbeitrag = Basis-Unterhaltsbeitrag x Neuer Index Basisindex