CHF 2'500.-- ab Rechtskraft des Scheidungsurteils für neun Monate; CHF 2'325.-- ab dem zehnten Monat nach Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zum Erreichen seines ordentlichen AHV-Rücktrittsalters. 3. Das Gericht geht von folgenden finanziellen Verhältnissen der Parteien aus: