59 URG von der Eidgenössischen Schiedskommission genehmigten Gemeinsamen Tarife 8 und 9. Wer ein Kopiergerät besitzt und von einem Pauschaltarif erfasst wird, ist ohne Rücksicht auf die Zahl der tatsächlich angefertigten Kopien aus geschützten Werken vergütungspflichtig, dafür aber auch unabhängig vom Betrag der zu leistenden Vergütungen uneingeschränkt nutzungsberechtigt, dies gilt auch bei betriebsinternen Netzwerkvergütungen. Vorliegend wird die Klage gutgeheissen. Obergericht, 23. Dezember 2022, OG Z 22 8 Aus den Erwägungen: