Urheberrecht. Art. 19, Art. 20, Art. 40 ff. und Art. 59 URG. Vergütungsanspruch für veröffentlichte Werke. Wahrnehmung des Vergütungsanspruchs durch zugelassene Verwertungsgesellschaften. Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Erlaubt ist dabei insbesondere auch das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben für die interne Information oder Dokumentation. Wer sich dieser Form des Eigengebrauchs bedient, schuldet jedoch hierfür eine Vergütung. Für diese Ansprüche sieht das Gesetz zwingend die kollektive Verwertung vor. Die Ansprüche können nur von zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.