Im „Zusatzvertrag“ wurde festgelegt, dass der Beschwerdeführer Schulungen im Wert von CHF 12'000.00 erhalten solle und er im Falle eines Endes des Vertrages mit der Beschwerdegegnerin im zweiten Jahr CHF 6'000.00 zurückzahlen müsse. Im „Schuldvertrag“ heisst es, dass durch Übernahme eines Fahrzeugs und Zahlungen der Beschwerdegegnerin für den Beschwerdeführer CHF 11'000.00 Schulden entstanden seien und innert maximal zwei Jahren oder innert 30 Tagen nach Auflösung des Arbeitsvertrages zurückzuzahlen seien. Beide Dokumente tragen die handschriftlichen Unterschriften beider Parteien.