Pra 88 Nr. 137). Wird die Verrechnung angerufen, muss jedoch die Gegenforderung ihrerseits durch ein gerichtliches Urteil im Sinne von Art. 81 Abs. 1 SchKG oder durch eine vorbehaltlose Anerkennung des Betreibenden belegt sein (BGE 136 III 624 E. 4.2.1 = Pra 100 Nr. 54; BGer 5A_279/2012 vom 13.06.2012 E. 4; BGer 5A_139/2018 vom 25.06.2019 E. 2.6; Eva Bachofner, Neues und Bewährtes zum Rechtsöffnungsverfahren, in Basler juristische Mitteilungen [BJM] 2020, S. 1 ff., S. 21). Ein zweiseitiger Vertrag, der durch die blosse Behauptung, die Gegenleistung sei nicht ordnungsgemäss erfüllt worden, als provisorischer Rechtsöffnungstitel zu Fall gebracht werden kann, reicht nicht, sondern nur eine