Zur Entschädigung: Ein Notwegrecht kann nur gegen volle Entschädigung eingeräumt werden. Ebenfalls von der Entschädigung erfasst müssten auch die Aufwendungen für die gutachterliche Ermittlung der Erstellungskosten sein. Somit sind diese Aufwendungen nicht nach Obsiegen und Unterliegen aufzuteilen. Teilweise Gutheissung der Berufung. Obergericht, 18. Dezember 2019, OG Z 18 11 (Das Bundesgericht trat auf die dagegen erhobene Beschwerde in Zivilsachen nicht ein, BGE 5A_48/2020 vom 22.01.2020) Aus den Erwägungen: