Verlustgefahren, vor diesem Hintergrund das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abzuweisen sei; - insoweit die Vorinstanz die Abweisung mit dem Nichtvorliegen der Tatsachenvermutung eines qualifizierten Konkubinats begründet, dies schon deshalb ins Leere geht, weil vorliegend die Frage des Bestehens eines 6-monatigen Konkubinats und dessen Folgen gemäss (rechtskräftigem) Scheidungsurteil vom 3. August 2015 zu prüfen ist und nicht, ob die Voraussetzungen eines langjährigen, qualifizierten Konkubinats gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung vorliegen;