- das Landgerichtspräsidium Uri am 11. Februar 2016 die Akten in den Verfahren LGP 16 13 und LGP 16 14 sowie das Landgericht Uri (Zivilrechtliche Abteilung) am 16. März 2016 zudem auch die Akten des Verfahrens LGZ 13 15 an das Obergericht edierte; - Q mit Eingabe vom 16. Februar 2016 dem Obergericht mitteilte, dass sie das Mandat als Erbenvertreterin der Erbengemeinschaft AA niedergelegt habe; - das Obergericht mit verfahrensleitender Verfügung vom 23. Februar 2016, soweit nicht abgeschrieben, das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abwies und im Weiteren festhielt, dass über die Kosten mit der Hauptsache entschieden werde;