- das eingereichte Rechtsmittel mit verfahrensleitender Verfügung vom 3. Februar 2016 in das Geschäftsprotokoll des Obergerichtes des Kantons Uri (Zivilrechtliche Abteilung) aufgenommen und Q sowie dem Betreibungsamt Erstfeld zur Berufungsantwort zugestellt wurde, unter gleichzeitiger Aufforderung, zum Gesuch um aufschiebende Wirkung innert 3 Tagen Stellung zu nehmen, Stillschweigen als Einverständnis ausgelegt werde; - Q mit Eingabe vom 5. Februar 2016 auf eine ausführliche Stellungnahme verzichtete; - das Betreibungsamt Erstfeld mit Eingabe vom 11. Februar 2016 auf eine Stellungnahme verzichtete;