- das Landgerichtspräsidium Uri mit Entscheid LGP 16 13 und LGP 16 14 vom 25. Januar 2016 auf das Gesuch von X, vom 21. Januar 2016 gegen Q und das Betreibungsamt Erstfeld um Erlass einer vorsorglichen und superprovisorischen Massnahme mangels sachlicher Zuständigkeit nicht eintrat (Dispositiv-Ziff. 1), die Gerichtskosten pauschal auf Fr. 750.-- festgesetzt und X auferlegt wurden (Dispositiv Ziff. 2), keine Parteientschädigung zugesprochen wurde (Dispositiv-Ziff.