Aus dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamtes Erstfeld vom 16. September 2016 ist zu ersehen, dass die Forderung von Fr. 2’095.40 der Beschwerdegegnerin schliesslich bezahlt worden ist. Zudem ist aus der Aufstellung der Beschwerdegegnerin vom 19. September 2016 ersichtlich, dass die Beschwerdegegnerin einen Betrag von Fr. 2‘282.25 vom Betreibungsamt gutgeschrieben erhielt. Aus dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamtes Erstfeld vom 14. September 2016 war eine Bezahlung noch nicht ersichtlich.