- lag eine Prozessvoraussetzung ursprünglich vor, fällt sie aber im Laufe des Prozesses dahin, die Folgen je nach in Frage stehender Prozessvoraussetzung verschieden sind (Simon Zingg, Berner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, Bd. I, 2012, N. 53 zu Art. 60);