b) Das vorliegend interessierende Eheschutz- und Scheidungsverfahren mag betreffend Klientenbetreuung in psychologischer Hinsicht nicht einfach gewesen sein. Im Gegensatz dazu waren die sich stellenden Rechts- und Tatfragen bei objektiver Betrachtung eher einfach zu beantworten. Strittig waren von Anfang an einzig die Höhe der Unterhaltszahlungen für die Familie und die Kinderbelange, dies bei überblickbaren finanziellen Verhältnissen. Das eigentliche Scheidungsverfahren konnte in der Folge standartgemäss durchgeführt werden.