- die wichtigste Unterlage zum Glaubhaftmachen der Zahlungsfähigkeit nach der Rechtsprechung (nun auch derjenigen des Bundesgerichts: BGE 5A_80/2007 vom 04.09.2007 E. 5.2) der Auszug aus dem Betreibungsregister ist, vorzulegen ein aktueller, detaillierter und vollständiger Auszug aus dem Betreibungsregister für die letzten Jahre ist, dazu der Schuldner schriftlich und einzeln zu den im Auszug als nicht erledigt ausgewiesenen Betreibungen Stellung zu nehmen hat und behauptete Abzahlungsvereinbarungen und geleistete Raten zu belegen sind (Peter Diggelmann, a.a.O.); - dem Beschwerdeführer mit verfahrensleitender Verfügung vom 19. Januar 2015