Verwaltungsratspräsident der Gesuchsgegnerin ist Y. Dieser ist zugleich Aktionär der Gesuchstellerin und war bis Mitte Januar 2013 Mitglied des Verwaltungsrates der Gesuchstellerin. Vor diesem Hintergrund und angesichts des vereinbarten Entschädigungsreglementes (Anhang 1 zum Zusammenarbeitsvertrag vom 31.10.2007) ist glaubhaft, dass die Gesuchsgegnerin im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Gesuchstellerin genaue Kenntnis davon erlangt hat, wie die vertraglichen Abmachungen zwischen der Gesuchstellerin und der ʺElementum-Gruppeʺ lauten.