Aus Sicht der Gesuchstellerin habe die Gesuchsgegnerin namentlich letztere Bestimmung verletzt, als sie der ʺElementum-Gruppeʺ Lagerdienstleistungen offerierte, obschon die ʺElementum-Gruppeʺ ihre Kundin sei und sie die Edelmetalle der ʺElementum- Gruppeʺ bei der Gesuchsgegnerin im Rahmen des Zusammenarbeitsvertrages vom 31. Oktober 2007 lagern lasse. Dabei habe die Gesuchsgegnerin der ʺElementum-Gruppeʺ in Ausnützung vertraulicher Kenntnisse ein massiv günstigeres Angebot machen können. Verwaltungsratspräsident der Gesuchsgegnerin ist Y. Dieser ist zugleich Aktionär der Gesuchstellerin und war bis Mitte Januar 2013 Mitglied des Verwaltungsrates der Gesuchstellerin.