Mit Eingabe vom 12. Juni 2014 reichte die X, beim Obergericht des Kantons Uri (Zivilrechtliche Abteilung) ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen gegen die X, ein. Sie beantragt: " 1. Es sei der Gesuchsgegnerin zu untersagen, a) selbst oder über Dritte Kontakt mit Kunden der Gesuchstellerin aufzunehmen b) Kunden der Gesuchstellerin, welche mit ihr direkt oder über Dritte Kontakt aufnehmen, Angebote für Lagerdienstleistungen zu unterbreiten, 2. Für den Fall der Widerhandlung gegen die Verbote gemäss Rechtsbegehren Ziff. 1 sei den Organen der Gesuchsgegnerin eine Ordnungsbusse von Fr. 5'000.-- sowie eine Bestrafung gemäss Art. 292 StGB anzudrohen.