Es ist vertretbar, die einzige kantonale Instanz als kompetent zu betrachten. Bei erfolgter superprovisorischer Anordnung einer Massnahme hat das Gericht die Gegenpartei unverzüglich anzuhören und danach ebenso unverzüglich zu entscheiden. In dem "definitiven Entscheid" wird der superprovisorische Entscheid materiell überprüft und formal ersetzt. Er kann durch den Entscheid über die vorsorgliche Massnahme bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden. Erlassvoraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen. Inhalt einer vorsorglichen Massnahme. Obergericht, 18. Juli 2014, OG Z 14 14 Sachverhalt: A.