Am 1. Juni 2010 schlossen die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin einen Darlehensvertrag, wonach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin ein Darlehen in der Höhe von USD 432‘436.-- gewährte. Das Darlehen sollte bis am 20. Juni 2010 zurückgezahlt werden. Die Parteien vereinbarten für die Nutzung des Darlehens einen monatlichen Zins von 5 Prozent. Im Folgenden kam die Beschwerdeführerin ihrer Pflicht, das Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen für die Nutzung des Darlehens zu bezahlen nicht ordentlich nach. Von den vereinbarten vertraglichen Zinsen von USD 389‘192.40 bezahlte die Beschwerdeführerin USD 317‘805.77.