Gemäss Bonusreglement vom Juli 2002 wird der Bonus-Anteil anhand eines Zielvereinbarungsprozesses ermittelt. Dabei werden zwei „Muss“-Ziele und vier bis sechs individuelle Ziele definiert. Zu den „Muss“-Zielen gehören die Konzernbereichs- und Geschäftsbereich/Business Unit (GB/BU)-Ergebnisse. Diese sind vorgegeben und durch den Mitarbeiter nur indirekt beeinflussbar. Daneben vereinbart der Vorgesetzte mit dem Mitarbeiter persönliche Ziele, die sowohl quantitativer als auch qualitativer Natur sein können (Ziff. 2 Bonusreglement).