9. Betreffend Lohnfortzahlungspflicht ist einerseits strittig, wie der Terminus „volles Gehalt“ von Art. 6 Arbeitsvertrag auszulegen ist. Anderseits ist strittig, ob betreffend Krankentaggeld die Regelung gemäss Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Firmenreglement zur Anwendung kommt.