Gerade indem sie ein Home-Office ermöglichte, versuchte sie den gesundheitlichen Bedürfnissen des Berufungsklägers nachzukommen. Dies obwohl die Arbeitsform des Home-Office bei der Berufungsklägerin nicht die Regel ist, da dadurch die Kommunikation erschwert werde und bestimmte Aufgaben nicht erfüllt werden könnten (Befragung Y, Antworten 12 und 13). Den entgegenstehende Ausführungen des Berufungsklägers (Parteivortrag vom 02.04.2014, Ziff. 2.2 und 2.3.5) kann in diesem Sinne nicht gefolgt werden.