Bei einem langjährigen, loyalen Arbeitnehmer in fortgeschrittenem Alter ist diese Fürsorgepflicht erhöht. Das bedeutet, der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, vor einer geplanten Kündigung informiert und angehört zu werden. Im vorliegenden Fall hat die Arbeitgeberin Anstrengungen unternommen, um die Situation zu entschärfen. Sie hat ihre Fürsorgepflicht deshalb nur in leichtem Masse verletzt, weshalb die Pönalentschädigung auf zwei Monatslöhne festzulegen ist.