- in der Folge das Obergericht aus den Akten des bei ihm hängigen Verfahrens OG Z 12 1, in dem der Rechtsvertreter der vorliegenden Berufungsklägerin den dortigen Berufungsbeklagten vertritt, dessen Eingabe vom 15. Januar 2013 zu den Akten des vorliegenden Verfahrens nahm, dies unter Kenntnisgabe an den Rechtsvertreter der vorliegenden Berufungsklägerin;