Das heisst aber nicht, dass er die Unfallfreiheit zugesichert hat. Wenn die Eigenschaft der Unfallfreiheit für den Berufungskläger so entscheidend war für den Kaufentschluss, hätte er darauf beharren müssen, dass die Position „Unfallfahrzeug ‒ Nein / Ja“ im Vertrag angekreuzt wird.