4. Ergänzend und teilweise wiederholend ist betreffend die Feststellung des Sachverhaltes anzufügen: Der Berufungskläger und die Berufungsbeklagte haben am 11. Juni 2010 einen schriftlichen Kaufvertrag über das Occasionsfahrzeug Mercedes-Benz 280 SE/C unterzeichnet unter der Vereinbarung „ab Platz ohne Nachwährschaft Veteraneneintrag bis 2013“. Am gleichen Tag erfolgte die zweite Probefahrt mit dem Fahrzeug und die erste Anzahlung in der Höhe von Fr. 45‘000.-- und die Berufungsbeklagte wurde mit der Durchführung einer kleinen Motorenrevision und der Aufpolsterung des Fahrersitzes beauftragt.