Am gleichen Tag erfolgte die zweite Probefahrt mit dem Fahrzeug und die erste Anzahlung in der Höhe von Fr. 45‘000.-- und die Berufungsbeklagte wurde mit der Durchführung einer kleinen Motorenrevision und der Aufpolsterung des Fahrersitzes beauftragt. Die Übergabe des Fahrzeuges und die Bezahlung der Restsumme des vereinbarten Kaufpreises in der Höhe von Fr. 4‘000.-- fanden am 3. Juli 2012 statt. Der Berufungskläger stellte unmittelbar nach der Übergabe des Fahrzeuges fest, dass das Bremsverhalten des Fahrzeuges mangelhaft ist und das Fahrzeug bei Autobahngeschwindigkeit über einen instabilen Geradeauslauf verfügt.