entschieden wurde (angefochtener Entscheid: Dispositiv-Ziff. 1); - daher eine Rückweisung an die Vorinstanz angezeigt ist; - kommt hinzu, dass aus Sicht der Parteien ein Interesse an der Rückweisung bestehen kann, damit sie nicht einer Instanz verlustig gehen (Beat Mathys, in Baker & McKenzie [Hrsg.], a.a.O., Art. 318 N. 12; Alexander Brunner, in Paul Oberhammer [Hrsg.], Kurzkommentar zur Schweizerische Zivilprozessordnung, Basel 2010, Art. 318 N. 3);