b) Das Amt für Umweltschutz Uri führt in seinem Bericht vom 28. Juni 2018 zum Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) Hauptuntersuchung aus (S. 2), dass zum Zeitpunkt der Auflage keine finanzielle Beteiligung durch den Bund vorgesehen sei, weshalb Ziff. 11.2 UVPV Anhang (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung, SR 814.011; Anhörung des Bundesamts für Umwelt) nicht zur Anwendung komme. In seiner Stellungnahme an das Gericht vom 16. September 2019 führt das Amt für Umweltschutz Uri aus, die Auflage des Projekts inklusive UVB sei zwischen 27. April und 28. Mai 2018 erfolgt. Als Anlagen gemäss UVPV seien nur die Typen Ziff. 11.2 und Ziff. 11.3 UVPV Anhang in Frage gekommen. Nur