Strassenbau. Art. 10a Abs. 1, Art. 10b Abs. 1, Art. 10c Abs. 1 USG. Ziff. 11.2 und 11.3 UVPV Anhang. Art. 13 Abs. 2 VRPV. Ist eine Anlage der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt, ist als deren Grundlage ein Umweltverträglichkeitsbericht zu erstellen. Die Umweltschutzfachstellen beurteilen den Bericht und beantragen der für den Entscheid zuständigen Behörde die zu treffenden Massnahmen. Bei Hauptstrassen, die mit Bundeshilfe ausgebaut werden, muss zusätzlich die Umweltschutzfachstelle des Bundes (Bundesamt für Umwelt [BAFU]) eine Beurteilung abgeben.