{"Signatur": "UR_OG_004", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2019-11-08", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_004_2019-OG-V-19-12_2019-11-08.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/19039", "Checksum": "cf6ec98617b2ab662e0657cb075fc50b"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2019_OG V 19 12"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 08.11.2019 2019_OG V 19 12"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strassenbau. Art. 10a Abs. 1, Art. 10b Abs. 1, Art. 10c Abs. 1 USG. Ziff. 11.2 und 11.3 UVPV Anhang. Art. 13 Abs. 2 VRPV. "}], "ScrapyJob": "446973/59/1992", "Zeit UTC": "05.01.2026 06:49:33", "Checksum": "c1451c78653f68e2e8fa5eb45e8e3643", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 08.11.2019 2019_OG V 19 12\nRegeste:\nStrassenbau. Art. 10a Abs. 1, Art. 10b Abs. 1, Art. 10c Abs. 1 USG. Ziff. 11.2 und 11.3 UVPV Anhang. Art. 13 Abs. 2 VRPV. \n\n b) Das Amt für Umweltschutz Uri führt in seinem Bericht vom 28. Juni 2018 zum\nUmweltverträglichkeitsbericht (UVB) Hauptuntersuchung aus (S. 2), dass zum Zeitpunkt der\nAuflage keine finanzielle Beteiligung durch den Bund vorgesehen sei, weshalb Ziff. 11.2\nUVPV Anhang (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung, SR 814.011; Anhörung\ndes Bundesamts für Umwelt) nicht zur Anwendung komme. In seiner Stellungnahme an das\nGericht vom 16. September 2019 führt das Amt für Umweltschutz Uri aus, die Auflage des\nProjekts inklusive UVB sei zwischen 27. April und 28. Mai 2018 erfolgt. Als Anlagen gemäss\nUVPV seien nur die Typen Ziff. 11.2 und Ziff. 11.3 UVPV Anhang in Frage gekommen. Nur\nHauptstrassen, die mit Bundeshilfe ausgebaut würden, gehörten zum Anlagetyp gemäss Ziff.\n11.2 UVPV Anhang. Nur bei diesen müsse im massgeblichen Verfahren das BAFU angehört\nwerden. Die Frage, ob die WOV mit oder ohne Bundeshilfe ausgebaut werde, habe das Amt\nfür Umweltschutz zum Zeitpunkt der Auflage und vor Einladung zur Ämter- und\nBehördenkonsultation im Rahmen der Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichts\nabklären und einen Typenentscheid fällen müssen. Der Stand zu diesem Zeitpunkt sei wie\nfolgt gewesen: Am 13. September 2016 habe der Regierungsrat des Kantons Uri das\nAgglomerationsprogramm Unteres Reusstal (AP URT) genehmigt und am 23. September\n2016 beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zur Prüfung eingereicht (inklusive WOV\nals unterstützende Massnahme). Im Entwurf des Prüfberichtes des Bundes vom 31. Januar\n2018 sei die WOV dann allerdings als nicht durch den Bund mitfinanzierbare Massnahme\nbezeichnet worden. Im Beschluss des Regierungsrates beziehungsweise im dazugehörigen\nAntwortbrief an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und\nKommunikation (UVEK) und das ARE vom 27. April 2018 habe dann der Regierungsrat\nbeantragt, dass die WOV mitzufinanzieren sei. Zum Zeitpunkt der Auflage der WOV und der\nEinladung zur Ämter- und Behördenkonsultation im Rahmen der Beurteilung des\nUmweltverträglichkeitsberichts (28.06.2018) sei keine finanzielle Beteiligung durch den Bund\nvorgesehen gewesen. Im Gegenteil hätten die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Unterlagen\nklar darauf hingedeutet, dass die WOV nicht durch den Bund mitfinanziert werde. Deshalb\nsei es zu diesem Zeitpunkt rechtmässig gewesen, für die WOV nicht Ziff. 11.2 sondern Ziff.\n11.3 UVPV Anhang anzuwenden. Demnach habe das BAFU nicht angehört werden müssen.\nDie Beurteilung des UVB Hauptuntersuchung habe ihren Abschluss mit der Stellungnahme\ndes Amtes für Umweltschutz vom 28. Juni 2018 gefunden. Darin werde erwähnt, dass zum\nZeitpunkt der Auflage keine finanzielle Beteiligung durch den Bund vorgesehen sei und\ndeshalb auch nicht Ziff. 11.2 UVPV Anhang (mit Anhörung BAFU) zur Anwendung komme.\nErst in der Botschaft an das Parlament, die vom Bundesrat an der Sitzung vom 14.\nSeptember 2018 verabschiedet worden sei, sei dann die WOV erstmals als mitfinanzierender\nBestandteil des AP URT enthalten gewesen. Im Parlament sei die Vorlage erstmals am 11.\nMärz 2019 im Nationalrat (Erstrat) behandelt worden. Die Vorlage sei momentan\n(Herbstsession 2019) immer noch im Parlament hängig, sei also noch immer nicht definitiv\ngenehmigt.\n\n"}