Darüber, dass das Wasserversorgungssystem im Gebiet Haldi grundsätzlich verbessert werden sollte, besteht zwischen den Vertretern der Beschwerdeführerin und der Einwohnergemeinde Schattdorf zwar offenbar Einigkeit. Das Gericht will auch nicht in Abrede stellen, dass es möglicherweise dienlich ist, das Wasserversorgungssystem zu überprüfen und Verbesserungen einzuleiten. An der Beurteilung des hier einzig streitigen, konkreten Bauprojekts ändern diese Umstände aber nichts.